Familienrecht
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Lebensversicherungsprämien sind nicht von UBGR abziehbar

Prämien für Lebensversicherung bilden schon weil sie vorwiegend der Vermögensbildung dienen, keine Abzugspost von der UBGR. Selbst Prämien für Lebensversicherung bei welcher der Unterhaltsberechtigte Begünstigter ist, bilden keine Abzugspost von Unterhaltsbemessungsgrundlage.
Anmerkung: Es wird meines Erachtens aber beim Unterhalt des Ehepartners zu prüfen sein, ob diese Lebensversicherung mit seinem Einverständnis abgeschlossen wurde und ob er allenfalls an dieser Vermögensbildung partizipiert.
Zugang zur vollen Information über Familienrecht

Im kostenpflichtigen Zugang stehen deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Rechtsfragen auf über 2.300 Informationsseiten, sowie 6.442 Entscheidungen im Volltext (vor allem des Obersten Gerichtshofes, zahlreiche Fundstellen aus der ehe- und familienrechtlichen Entscheidungssammlung (EF-Slg) und 175 Gesetze bzw. Verordnungen zur Verfügung.
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