Familienrecht
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Vaterschaft(sfeststellung) kann nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein

Eine rein entgeltverknüpfte Abbedingung des Rechtes auf Feststellung der wahren Vaterschaft zu Lasten des Kindes ist eine nichtige
Vereinbarung. Zahlungen auf Grund einer Vereinbarung aufgrund derer im Gegenzug der Ehemann die Vaterschaftsanfechtung unterlässt, sind daher rückforderbar.
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Im kostenpflichtigen Zugang stehen deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Rechtsfragen auf über 2.300 Informationsseiten, sowie 6.520 Entscheidungen im Volltext (vor allem des Obersten Gerichtshofes, zahlreiche Fundstellen aus der ehe- und familienrechtlichen Entscheidungssammlung (EF-Slg) und 175 Gesetze bzw. Verordnungen zur Verfügung.
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