Familienrecht
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Fragenkatalog an SV

In der Praxis wird sehr häufig von Richtern ein "Fragenkatalog" geradezu ultimativ (mit Beschluss) abgefordert. Diese Vorgangsweise hat keine rechtliche Basis.
§ 357 Abs 2 ZPO zwingt gar nicht zur Erstellung eines konkreten Fragenkatalogs oder zur Anführung jener Fragen zwingt, die eine Partei an den Sachverständigen zu stellen beabsichtigt; sie muss lediglich angeben, welche Aufklärungen bzw Erläuterungen des schriftlichen Sachverständigengutachtens sie wünscht.
Zugang zur vollen Information über Familienrecht

Im kostenpflichtigen Zugang stehen deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Rechtsfragen auf über 2.300 Informationsseiten, sowie 6.520 Entscheidungen im Volltext (vor allem des Obersten Gerichtshofes, zahlreiche Fundstellen aus der ehe- und familienrechtlichen Entscheidungssammlung (EF-Slg) und 175 Gesetze bzw. Verordnungen zur Verfügung.
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