Familienrecht
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Gegenbescheinigungsmittel

Wurde der Antragsgegner zu Äußerung zum Sicherungsantrag aufgefordert, dann kann es ihm nicht verwehrt werden, zur Entkräftung des vom Antragsteller behaupteten Anspruchs geeignete Gegenbescheinigungsmittel geltend zu machen. Das Gericht hat auch die angebotenen Gegenbescheinigungsmittel aufzunehmen, weil sonst eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens vorliegen kann, zumal bei einer Äußerungsmöglichkeit des Antragsgegners eine Widerspruch gem. § 397 (1) EO ausgeschlossen ist.
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