Familienrecht
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Gewinnfreibetrag

Dem Absetzbetrag nach § 10 EStG steht bei Anschaffung von Wertpapieren keine Einkommensminderung gegenüber. Die Anschaffung dient vielmehr der steuerbegünstigten Vermögensbildung. Die angeschafften Wertpapiere bleiben im Vermögen des Steuerpflichtigen. Er verliert nur im Fall einer vorzeitigen Veräußerung (vor Ablauf von 4 Jahren) die Steuerbegünstigung, was im Jahr der Veräußerung berücksichtigt wird. Der Freibetrag ist daher der Bemessungsgrundlage zuzuschlagen.
Zugang zur vollen Information über Familienrecht

Im kostenpflichtigen Zugang stehen deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Rechtsfragen auf über 2.300 Informationsseiten, sowie 6.520 Entscheidungen im Volltext (vor allem des Obersten Gerichtshofes, zahlreiche Fundstellen aus der ehe- und familienrechtlichen Entscheidungssammlung (EF-Slg) und 175 Gesetze bzw. Verordnungen zur Verfügung.
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