Familienrecht
- 1: Unterhaltsrechner.
- 2:
Abkürzungen.
- 3:
Allgemeines.
- 4:
Erbrecht.
- 5:
Exekutionsrecht.
- 6:
Familienrecht.
- 7:
Gesetze.
- 8:
IPRG.
- 9:
Sozialversicherung.
- 10:
Strafrecht.
- 11:
ZustG.
- 12:
Schriftsätze, Muster.
- 13: Werbung auf dieser Site.
- 14:
Buch "Unterhalt rechnen".
- 15: Seminare Dr. Tews.
- 16: Counter.
Links - FAQ's - Suche
- 1: Unterhaltsrechner.
- 2: Foren Österr. Recht.
- 3: Dr. Günter Tews.
- 4: Counter.
Unterhalt Sonderbedarf
- Neuigkeiten
- Abstammungsverfahren
- Adoption
- Aufteilungsverfahren
- Ausländisches Familienrecht
- Besitzstörung
- Ehescheidung
- Entführungen (HKÜ; EU-VO 2201/2003)
- Familienbeihilfe
- Heiratsgut
- Informationsrechte
- Kontaktrecht
- Lebensgemeinschaft
- Mitwirkung Erwerb
- Obsorge
- Reformen
- Stalking
- Unterhalt (Ex-) Frau
- Unterhalt Kind(er)
- - Kostenersatz
- Anrechnung FBH und FB+
- Unterhalt Kinder, einstw.
- Unterhalt Sonderbedarf
- Unterhalt Vorfahren
- Unterhaltsvorschuss
- Vaterschaftsverfahren
- Verfahrenshilfe
- Verfügungen, allgemeines
- Vermögensverwaltung, sonstige Vertretung Minderjähriger
- Wegweisungsverfahren
- Wohnungsnahme, getrennte
- Wohnungsschutz (§ 97 ABGB; § 382h EO)
Informationspflicht des obsorgeberechtigten Elternteils

siehe auch Zustimmung zum Sonderbedarf
Verpflichtung des obsorgeberechtigten Elternteils, generell vor Ergreifung von Maßnahmen, die zu Sonderbedarfskosten ühren, den geldunterhaltspflichtigen Elternteil darüber zu informieren und ihm die Möglichkeit zu einer Äußerung zu geben; diese ist auch angemessen zu berücksichtigen. Findet eine derartige Information nicht statt oder setzt sich der betreuende Elternteil über die erstattete Äußerung hinweg, verliert das Kind den Anspruch auf Sonderbedarf nicht. Der geldunterhaltspflichtige Elterneil hat die Kosten aber nur in jenem Umfang zu ersetzen, der auch bei einer angemessenen Gebarung einstanden wäre.
Zugang zur vollen Information über Familienrecht

Im kostenpflichtigen Zugang stehen deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Rechtsfragen auf über 2.300 Informationsseiten, sowie 6.442 Entscheidungen im Volltext (vor allem des Obersten Gerichtshofes, zahlreiche Fundstellen aus der ehe- und familienrechtlichen Entscheidungssammlung (EF-Slg) und 175 Gesetze bzw. Verordnungen zur Verfügung.
Information über die Kosten für professionelle Nutzer, für
private Nutzer