Familienrecht
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Wegfall der Gefährdung

Eine allfällige Obsorgerückübertragung setzt - wie auch die Mutter erkennt - voraus, dass eine Beeinträchtigung der Kindesinteressen nicht mehr zu befürchten ist, wobei vor einer Rückübertragung der Obsorge von Dritten auf einen Elternteil zusätzlich die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten abzuwägen sind. Es muss eindeutig feststehen, dass die Wiederherstellung dem Kindeswohl dient. Eine Rückübertragung hat zu unterbleiben, wenn keine sichere Prognose über den Einluss auf das Kind vorliegt.
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Im kostenpflichtigen Zugang stehen deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Rechtsfragen auf über 2.300 Informationsseiten, sowie 6.442 Entscheidungen im Volltext (vor allem des Obersten Gerichtshofes, zahlreiche Fundstellen aus der ehe- und familienrechtlichen Entscheidungssammlung (EF-Slg) und 175 Gesetze bzw. Verordnungen zur Verfügung.
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