Neues
- 1: Unterhaltsrechner.
- 2:
Abkürzungen.
- 3:
Allgemeines.
- 4:
Erbrecht.
- 5:
Exekutionsrecht.
- 6:
Familienrecht.
- 7:
Gesetze.
- 8:
IPRG.
- 9:
Sozialversicherung.
- 10:
Strafrecht.
- 11:
ZustG.
- 12:
Schriftsätze, Muster.
- 13: Werbung auf dieser Site.
- 14:
Buch "Unterhalt rechnen".
- 15: Seminare Dr. Tews.
Links - FAQ's - Suche
31.07.2016, OGH

Der Oberste Gerichtshof schließt sich der zweitinstanzlichen Rechtsprechung (LG Feldkirch EFSlg 113.599 [2006]) an, wonach (auch nach der teilweisen Aufhebung des § 12a FamLAG durch den Verfassungsgerichtshof) weder der Grundbetrag der Familienbeihilfe noch deren Erhöhungsbetrag nach § 8 Abs 4 ff FamLAG als anrechenbares Eigeneinkommen des Kindes anzusehen sind (die Entscheidung steht im kostenpflichtigen Zugang im Volltext zur Verfügung).
30.07.2016 Kürzungsrechnung bei endbesteuertem Einkommen

Auf http://www.unterhaltsrecht.at habe ich zwei neue Kürzungsrechnungen zur freien Nutzung bereitgestellt, mit welchen die Anrechnung der Familienbeihilfe bei ausschließlich endbesteuertem Einkommen berechnet werden kann:
Günter Tews
28.07.2016 die neuen Regelbarfssätze sind veröffentlicht

Der 43. Senat des LG für ZRS Wien hat die neuen Regelbedarfssätze veröffentlicht.
25.07.2016, OGH

Das österreichische Gericht, bei dem ein Sorgerechtsverfahren anhängig ist, ist auch für ein nach dem Wegzug des Kindes nach Deutschland eingeleitetes Kontaktrechtsverfahren zuständig.
Einer Antragstellung des Vaters bezüglich des Kontaktrechts in Deutschland stünde Rechtshängigkeit in Bezug auf das vor dem Wohnsitzwechsel eingeleitete inländische Obsorgeverfahren entgege.
(die Entscheidung steht im kostenpflichtigen Zugang im Volltext zur Verfügung).
18.07.2016: OGH

Ist im außerstreitigen Unterhaltsverfahren ausschließlich ein Unterhaltsrückstand gegenständlich, dann ist bei der Kostenentscheidung als Bemessungsgrundlage der Durchschnittsjahresbetrag des Unterhaltsrückstands zugrundezulegen (die Entscheidung steht im kostenpflichtigen Zugang im Volltext zur Verfügung)
kostenpflichtiger Zugang zur vollen Information

Wir ersuchen um Verständnis, dass der volle Informationsgehalt der WebSite ca 2.300 Seiten und 6.037 Entscheidungen sowie 175 Gesetze im Volltext) nicht unentgeltlich zur Verfügung steht. Im unentgeltlichen Zugang stehen grundsätzlich keine Zitate und Volltexte von Entscheidungen zur Verfügung. Die Kostenbeiträge erlauben uns auch, die WebSite professioneller zu betreiben, aktueller zu halten, auf Fehlerfreiheit zu achten und in Zukunft nach und nach umfangreiche Schriftsatzmuster zur Verfügung zu stellen. Im Vollausbau sollen auch eine Vielzahl von Schriftsatzmustern und Textbausteinen zur Verfügung stehen.
Information über die Kosten für professionelle Nutzer, für
private Nutzer