Familienrecht
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Gewöhnung der Kinder an Lebensstandard

Eine lange geleistete Überzahlung an Unterhalt für die Kinder kann zu einer Gewöhnung an einen gewissen Lebensstandard führen, der auch den Zuspruch von Unterhalt über der Luxusgrenze rechtfertigen kann.
Zu berücksichtigen ist dabei aber, ob der Vater sich in einem Unterhaltsvergleich dazu verpflichet hat und daher das Abgehen davon - bei erhöhtem Einkommen - abgelehnt wurde.
Bei freiwillig erhöhten Unterhaltszahlungen über einen Zeitraum von nur eineinhalb Jahren kommt dies aber nicht zum Tragen.
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