Familienrecht
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Beweispflicht für Abzugsposten

In Detailfragen der Unterhaltsbemessung hat grundsätzlich der Unterhaltsschuldner die für seinen Rechtsstandpunkt günstigen Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, unabhängig davon, ob derartige Nachweise den Steuerbehörden gegenüber etwa deshalb nicht erforderlich sind, weil dort das Inansatzbringen bestimmter Betriebsausgaben pauschaliter und ohne Einzelnachweis akzeptiert wird. Maßgeblich ist der reale Aufwand.
Wenn der UhPfl seiner Behauptungs- und Beweispflicht nicht nachkommt, ist die Hinzurechnung von Betriebsausgabenpauschalen und Vorsteuerabzugspauschalen nicht zu beanstanden.
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Im kostenpflichtigen Zugang stehen deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Rechtsfragen auf über 2.300 Informationsseiten, sowie 6.520 Entscheidungen im Volltext (vor allem des Obersten Gerichtshofes, zahlreiche Fundstellen aus der ehe- und familienrechtlichen Entscheidungssammlung (EF-Slg) und 175 Gesetze bzw. Verordnungen zur Verfügung.
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