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PDF Seite angelegt am: 27.10.2006 ; Letze Bearbeitung: 05.01.2021

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2021

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 1.000,48
Alleinstehende 360 Monate (Bonus max. 151,20 / EK max. ) € 1.113,48
Ehepaare € 1.578,36
Alleinstehende 480 Monate (Bonus max. 389,20 / EK max. ) € 1.339,99
Ehepaare 480 Monate (Bonus max. 388,78 / EK max.) € 1.808,73
Witwen(Witwer)pension € 1.000,48
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 367,98
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 552,53
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 653,91
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 1.000,48
Erhöhung für jedes Kind um € 154,37

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 367,98 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2020

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 966,65
Alleinstehende 360 Monate € 1.080,00
Ehepaare € 1.472,00
Alleinstehende 480 Monate € 1.315,00
Ehepaare 360 Monate € 1.728,00
Witwen(Witwer)pension € 966,65
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 355,54
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 631,80
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 533,85
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 966,65
Erhöhung für jedes Kind um € 149,15

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 334,49 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2019

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 933,06
Alleinstehende 360 Monate € 1.048,57
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.398,97
Witwen(Witwer)pension € 933,06
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 343,19
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 609,75
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 515,30
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 933,06
Erhöhung für jedes Kind um € 143,97

Bei der Berücksichtigung des Nettoeinkommens für die Ermittlung der Ausgleichszulage bleibt bei Lehrlingsentschädigungen der Betrag von € 225,94 außer Betracht.
Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 343,19 nicht erreicht.

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2018

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 909,42
Alleinstehende 360 Monate € 1.022,00
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.363,52
Witwen(Witwer)pension € 909,42
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 334,49
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) €594,40
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 502,24
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 909,42
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder
Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um
€ 140,32

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 334,49 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2017

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 889,84
Alleinstehende 360 Monate € 1.000,00
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.334,17
Witwen(Witwer)pension € 889,84
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 327,29
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) €581,60
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 491,43
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 889,84
Erhöhung der Richtsätze für jedes Kind um € 137,30

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 327,29 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2016

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 882,78
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.323,58
Witwen(Witwer)pension >€ 882,78
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 324,69
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) €576,98
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 487,53
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 882,78
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder
Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um
€ 136,21

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 324,69 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2015

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 872,31
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.307,89
Witwen(Witwer)pension € 872,31
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 320,84
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) €570,14
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 481,75
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 872,31
Erhöhung der Richtsätze für jedes Kind um € 134,59

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 320,84 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2014

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 857,73
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.286,03
Witwen(Witwer)pension € 857,73
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 315,48
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) €560,61
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 473,70
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 857,73
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder
Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um
€ 132,34

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 315,48 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2013

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 837,63
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.255,89
Witwen(Witwer)pension € 837,63
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 308,09
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 547,47
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 462,60
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 837,63
Erhöhung der Richtsätze für jedes Kind um € 129,24

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 308,09 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2012

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 814,82
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.221,68
Witwen(Witwer)pension € 814,82
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 299,70
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 532,56
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 450,00
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 814,82
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um € 125,72

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 299,70 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2011

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 793,40
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.189,56
Witwen(Witwer)pension € 793,40
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 291,82
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 518,56
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 438,17
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 793,40
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um € 122,41

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 291,82 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2010

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 783,99
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.175,45
Witwen(Witwer)pension € 783,99
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 288,36
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 512,41
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 432,97
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 783,99
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um € 82,16

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 288,36 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.11.2008

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 772,40
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.158,08
Witwen(Witwer)pension € 747,00
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 284,10
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 504,84
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 426,57
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 772,40
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um € 80,95

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 284,10 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2008

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 747,00
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.120,00
Witwen(Witwer)pension € 747,00
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 274,76
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 488,24
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 412,54
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 747,00
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um € 76,09

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 274,76 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2007

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 726,00
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.091,14
Witwen(Witwer)pension € 726,00
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 267,04
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 474,51
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 400,94
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 726,00
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um € 76,09

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 267,04 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2006

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 690,00
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.055,99
Witwen(Witwer)pension € 690,00
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 253,80
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 450,98
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 381,06
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 690,00
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um € 72,32

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 253,80 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2005

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 662,99
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.030,23
Witwen(Witwer)pension € 662,99
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 247,61
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 439,98
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 371,77
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 662,99
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um € 70,56

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 247,61 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2004

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 653,19
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.015,0
Witwen(Witwer)pension € 653,19
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 243,95
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 433,48
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 366,28
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 653,19
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um € 69,52

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 243,95 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2003

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 643,54
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 918,13
Witwen(Witwer)pension € 643,54
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 240,34
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 427,07
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 360,87
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 643,54
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um € 68,49

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 240,34 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2002

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 630,92
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 900,13
Witwen(Witwer)pension € 630,92
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 235,63
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 418,70
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 353,79
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 630,92
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um € 67,15

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 235,63 nicht erreicht.)

Ausgleichszulagenrichtsätze ab 01.01.2001

Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension € 613,14
Alters- oder Berufsunfähigkeitspension wenn der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt € 900,13
Witwen(Witwer)pension € 613,14
Waisenpension (einfach verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 228,99
Waisenpension (einfach verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 406,90
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) € 343,82
Waisenpension (doppelt verwaist nach Vollendung des 24. Lebensjahres) € 613,14
Erhöhung der Richtsätze für Bezieher einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension für jedes Kind um € 65,25

(Die Erhöhung der Richtsätze erfolgt jedoch nur dann, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Kindes EUR 228,99 nicht erreicht.)