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PDF Seite angelegt am: 18.04.2021 ; Letze Bearbeitung: 18.04.2021

Sachverständige - Gebührenbemesssung, Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit

Im Rahmen der Gebührenbemessung ist nicht über Schlüssigkeit, Beweiskraft, Tauglichkeit und Nachvollziehbarkeit eines Gutachtens abzusprechen; die inhaltliche Richtigkeit des Gutachtens ist grundsätzlich nicht Voraussetzung für den Gebührenanspruch; nur dann wenn das Gutachten völlig unbrauchbar ist, in dem Sinn, dass die Erfüllung des Auftrags des Gerichts gar nicht zu erkennen ist, dürfen Gebühren nicht zugesprochen werden, so etwa wenn die gerichtlichen Fragen nicht beantwortet werden und das Sachverständigengutachten für die Beurteilung der zwischen den Parteien strittigen Fragen keinerlei verwertbare Hinweise enthält.