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Seite angelegt am: 29.10.2022
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Letze Bearbeitung:
29.10.2022
Zustellvorschriften zwingendes Recht
Die Zustellvorschriften sind zwingendes Recht; ihre Einhaltung hat das Gericht von Amts wegen zu überprüfen (RIS-Justiz RS0036440). Rechtsmittelausführungen, die Umstände betreffen, die jederzeit von Amts wegen wahrzunehmen sind, verstoßen nicht gegen das Neuerungsverbot.